Die Pflegeheime abschaffen?

Gesellschaft

Professor Dr. Dr. Klaus Dörner, Psychiater, Hamburg, über Forderungen nach einer Enquetekommission des Bundestags
SZ, 17.07.01 NACHGEFRAGT

SZ: Sie sind der prominenteste Unterzeichner einer Denkschrift, mit der die Fraktionen des Deutschen Bundestags aufgefordert werden, eine Kommission zur "Enquete der Heime" einzusetzen. Was ist die Zielsetzung dieser Enquete?

Dörner: Unsere Volksvertreter sollen das ganze System, also unsere Gewohnheit, schwierige Menschen, wenn man sich gar nicht anders zu helfen weiß, für den Rest ihres Lebens in Heime zu verlegen, daraufhin durchleuchten, wieweit das notwendig ist, sowie moralisch und verfassungsrechtlich erlaubt.

SZ: Ein Prozent der deutschen Bevölkerung, 800 000 Menschen, leben in Alten-, Pflege- und Behinderten-Heimen. Sie kritisieren diese Art der Unterbringung als unzumutbar, weil sie nicht einmal Mindeststandards entsprechen. Gibt es denn Alternativen?

Dörner: Ja, es gibt längst für alle denkbaren Indikationen Alternativen, selbst für Alzheimer-Kranke. Entweder bringt man die technischen und personellen Hilfen in die eigene Wohnung, oder man lässt die Betroffenen in Wohngruppen von familienähnlicher Größe miteinander leben. Wir sind nicht berechtigt, Menschen in Heime zu stecken.

SZ: Warum nicht?Dörner: Es ist faktisch eine Zwangunterbringung. Wenn die Betroffenen mit den heute schon vorhandenen Alternativen konfrontiert wären, würde fast keiner von ihnen freiwillig ein Heim wählen.SZ: Wenn man etwa an die im hohen Alter häufige Kombination von geistig verwirrt und körperlich hinfällig denkt, dann müssen solche Menschen 24 Stunden am Tag umsorgt sein. Dennoch sehen Sie Alternativen zum Pflegeheim?

Dörner: Ja!

SZ: Tatsächlich soll die Zahl der Heimpflegeplätze in Deutschland aber steigen, nach Ihren Hochrechnungen bis anno 2015 auf über 960 000.

Dörner: Wenn man die Menschen weiter wie bisher "verheimt", wird das System alsbald zusammenbrechen, weil es bei der wachsenden Zahl der Betroffenen nicht mehr finanzierbar sein wird. Die selbe Summe Geld - das sind im Jahr bisher 30 Milliarden Mark allein Sozialhilfegelder - müssen wir viel kreativer verwenden. Das geht nur, wenn man auf Heime weitgehend verzichtet.

SZ: Lässt sich das beweisen?

Dörner: Aber ja! Ich nehme den Mund deswegen so voll, weil wir in Gütersloh 15 Jahre lang am Beispiel der Gruppe der chronisch-psychisch Kranken, der seelisch Behinderten, der Langzeitpatienten, empirisch beweisen konnten, dass für einen Einzugsbereich von einer Million Einwohner sämtliche denkbaren chronisch-psychisch Kranken in normalen Wohnungen versorgt werden können.

SZ: Und die Betroffenen waren damit zufrieden?

Dörner: Natürlich haben alle gesagt, es ist anstrengender als vorher, und die Bedienung war vorher besser - aber keine zehn Pferde würden mich je wieder in ein Heim zurückbringen. Das ist für uns Deutsche noch etwas Neues, die Schweden haben für den Riesenbereich der geistig Behinderten nachgewiesen, dass sie ohne jedes Heim auskommen.

SZ: Und wo sieht man bereits die Alternativen zum Altenpflegeheim?

Dörner: Es gibt sie nicht nur in Gütersloh, es gibt sie in Berlin, es gibt sie in München.

SZ: In den USA hat bereits vor Jahren ein Gericht das Leben im Heim als mit der Verfassung unvereinbar erklärt...

Dörner: ...In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht in den 70er Jahren das so genannte besondere Gewaltverhältnis als nicht mit dem Grundgesetz im Einklang befindlich erklärt, es seid denn, es gäbe keine Alternativen dazu. Damit ist gemeint, dass in Heimen über das Normalmaß hinaus Rechte eingeschränkt werden.

SZ: Bereits per Hausordnung.

Dörner: Ja, natürlich. Dies ist aber nur dann legitim, wenn es nachweislich dazu keine Alternative gibt. Das war vor 30 Jahren so, ist aber heute nicht mehr der Fall, man kann für jede Indikation Alternativen nachweisen.

SZ: Ist denn die Institution Heim nicht reformierbar?

Dörner: Nein. Wo immer eine Anzahl von Menschen, die größer ist als eine Großfamilie, zusammen lebt, sind das kasernierende Bedingungen, ist das mit Einschränkung von Persönlichkeitsrechten verbunden, es geht gar nicht anders.

SZ: Wie rasch wollen Sie Änderungen?

Dörner: Ich will mich da nicht festlegen und aus irgendwelchen ideologischen Gründen sagen, das ganze System muss in den nächsten 30 Jahren abgeschafft sein. Unsere Aufforderung an den Bundestag, eine "Enquete der Heime" einzurichten, besagt, dass man die Gewohnheit, soziale Probleme mit Hilfe von Heimen zu lösen, auf den Prüfstand stellen und sich überlegen soll, in welchem Umfang das nicht mehr zulässig ist, um dann für entsprechende Alternativen auf gesetzlichem Wege zu sorgen.

Die Fragen stellte Martin Urban

In diesen Zusammenhang paßt ein Beschluß des Verwaltungsgerichts Braunschweig:
Kosten sind kein Grund für die Einweisung alter Menschen ins Pflegeheim
Gericht: 91-Jährige darf ambulant zu Hause gepflegt werden / Stadt wollte Sozialhilfe sparen
Es ist mit der Menschenwürde nicht vereinbar, einen alten Menschen allein aus finanziellen Gründen gegen seinen Willen in einem Pflegeheim unterzubringen, wenn dieser mit ambulanter Pflege zu Hause ausreichend versorgt werden kann. Dies geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Braunschweig hervor, über den die Frankfurter Rundschau in ihrer Ausgabe vom 7. August 01 berichtete.

Wie die Zeitung berichtet, stoppte das Gericht per einstweiliger Anordnung das Vorgehen der Stadt Braunschweig, die eine 91-jährige Frau in einem Heim unterbringen lassen wollte, um Sozialhilfekosten zu sparen. Die Stadt muss der Frau stattdessen weiter Hilfe zur ambulanten Pflege gewähren (Az.: 4B 15/01).

Die 91-Jährige, die allein wohnt und in Pflegestufe I eingestuft ist, hatte Ende 1999 die Übernahme von Pflegekosten beantragt. Die Stadt Braunschweig wollte ihr jedoch nur ein Jahr lang die Pflegekosten erstatten, die nicht durch die Pflegeversicherung abgedeckt sind. Als Grund wurde angeführt, dass bei einer stationären Betreuung die Kosten von der Pauschalleistung der Pflegekasse und dem Renteneinkommen der 91-Jährigen abgedeckt würden. Damit entstünden der Stadt keine Sozialhilfekosten. Bei einer ambulanten Pflege müsse die Stadt dagegen für unverhältnismäßige Mehrkosten aufkommen. Innerhalb eines Jahres sollte die Frau daher ein geeignetes Heim gefunden oder ihre häusliche Pflege so organisiert haben, dass keine Kosten für den Sozialhilfeträger anfallen.Demgegenüber fand es das Verwaltungsgericht dagegen unzumutbar, dass die Frau, die wegen dieses Ultimatums nächtelang nicht hatte schlafen können, in ein Pflegeheim umziehen soll. Nach Ansicht der Richter hat die "offene Hilfe" den Vorrang vor der Unterbringung in stationären Einrichtungen. Der Verbleib des Pflegebedürftigen in seiner gewohnten Umgebung sei am menschenwürdigsten, solange dort ausreichende Pflege sichergestellt sei.

Da die 91-Jährige im unteren Bereich der Pflegebedürftigkeit liege und im Übrigen noch sehr gut allein zurechtkomme, sei es ihr nicht zuzumuten, die Intimsphäre in ihrer Wohnung aufzugeben. Bei der Prüfung der persönlichen Umstände des Pflegebedürftigen sei entscheidend, ob ein "vernünftig urteilender Mensch" an Stelle der betroffenen Klägerin das Leben in einem Pflegeheim ablehnen und eine ambulante Hilfe vorziehen würde. Dies sei bei der 91-Jährigen der Fall, da die ambulante Hilfe vollkommen ausreiche."Dies ist ein wichtiger Erfolg für alle Menschen, die nicht in Anstalten abgeschoben werden und in ihrem gewohnten Umfeld ein würdiges Leben führen wollen," erklärte die Vorsitzende des Forums selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen - ForseA e.V., Elke Bartz. Bartz, die selbst einen Elektrorollstuhl nutzt und Assistenz in Anspruch nimmt, hatte erst vor einigen Wochen eine bundesweite Tour für Menschenwürde in der Pflege abgeschlossen, während der sie immer wieder auf Versuche der Kommunen stiess, behinderte Menschen in Anstalten abzuschieben.

aus: ForseA Assistenz News vom 9.8.01