Das Persönliche Budget

AssistenzFamilie

Seit dem 01. Januar 2008 ist ein neues Bundesgesetz in Kraft getreten. Behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen haben seither einen Rechtsanspruch auf Leistungen in Form eines Persönlichen Budgets.

Was heißt das denn überhaupt – Persönliches Budget?

Das Persönliche Budget ist als Alternative zu Sachleistungen, nämlich als Geldleistungen zu betrachtende neue Form der Leistungserbringung – also keine neue Leistung an sich!

Das Persönliche Budget ist meistens eine trägerübergreifende Leistung, die behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen ermöglicht, ihren Hilfebedarf zur vollen Teilhabe in der Gesellschaft auf allen Ebenen in eigener Verantwortung und Gestaltung zu decken und finanziert zu bekommen.

Ganz individuell wird mit der Antragstellung der Hilfebedarf detailliert dargestellt und Wünsche und die Wahl der Hilfeform der potentiellen Budgetnehmer umfassend berücksichtigt.

Alle Menschen mit Behinderungen können und dürfen das Persönliche Budget beantragen. Niemand wird von dessen Leistungen wegen der Art und Schwere seiner Behinderung oder des Umfanges der notwendigen Hilfe ausgegrenzt.

Eine neue und riesige Herausforderung stellt dies vor allem für die trägerübergreifenden Leistungsträger dar. Denn diese müssen sich nun alle miteinander an einen Tisch setzen und gemeinsam mit dem Antragsteller ausmachen, wer wieviel und warum Leistungen an den potentiellen Budgetnehmer und Antragsteller zu zahlen hat.

Man formuliert gemeinsam eine Zielvereinbarung. Das sind die Behörden und Ämter und andere Institutionen (noch) nicht gewöhnt. Aber jeder Antrag wird nun genau so bearbeitet und bekanntlich macht ja Übung den Meister.

In unserer Region, der Oberpfalz, haben bislang nur ganz wenige den Antrag auf Persönliches Budget gestellt. Aber der weit überwiegende Teil der Anträge, die gestellt wurden, wurden auch genehmigt. Also braucht unsere Region und unser Bezirk ganz ganz viele Antragsteller damit das Persönliche Budget sich endlich langsam manifestieren kann. Die Behörden würden in Übung kommen, solch ein Antrag würde dann bald nichts Neues sein und behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen würden selbstbestimmt ihre Hilfen mit dem genehmigten Budget einkaufen, wie es ihnen am besten gefällt.

Die Beratungsstelle bei PHÖNIX e.V. bietet Unterstützung von Anfang bis Ende und auch danach, so lange wie es für jemanden nötig ist.

Anspruch auf Persönliches Budget haben:

  • Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen

  • Unabhängig vom Alter

  • Unabhängig von Art, Schwere und Ursache der Behinderung

  • auch Kinder und Jugendliche

  • auch diejenigen, die ihr Persönliches Budget nicht alleine verwenden bzw. verwalten können. Das heißt also, auch diejenigen, die Beratung und Unterstützung durch Dritte, wie z. B. Familienangehörige, rechtliche Betreuer brauchen.

Beteiligte Leistungserbringer können sein:

  • Gesetzliche Krankenversicherung

  • Gesetzliche Unfallversicherung

  • Gesetzliche Rentenversicherung

  • Bundesagentur für Arbeit

  • Alterssicherung der Landwirte

  • Kriegsopferversorgung

  • Kriegsopferfürsorge

  • Öffentliche Jugendhilfe

  • Sozialhilfe

  • Soziale Pflegeversicherung

  • Integrationsämter

Budgetfähige Leistungen sind alle Leistungen, die zur Teilhabe nötig sind, wie

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

  • Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

Außerdem sind budgetfähig:

  • alltägliche und

  • regelmäßig wiederkehrende Bedarfe

Liebe behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen und deren Angehörige und Freunde,

bitte habt den Mut und kommt zu unserer Beratungsstelle und lasst Euch Mut machen, helfen und unterstützen, Euren Antrag auf Euer Persönliches Budget zu stellen und durchzubringen...!

PHÖNIX e.V. bemüht sich, über das Persönliche Budget zu informieren, die Öffentlichkeit aufzuklären und potentiellen Antragstellern mit Rat und Tat zur Seite zu stehen..!

Wir hoffen und bemühen uns auch, die Unsicherheiten und (noch) ablehnende Haltung der stationären Einrichtungen und Leistungsträger durch Kooperation und Beratung zu verringern und abzubauen.

Das kann aber nur gelingen, wenn viele, die Anspruch auf Persönliches Budget haben, auch Anträge darauf stellen.